Auftragnehmer-/Partnervertrag

Ref. VYS-LGL-005

Version 2026-07-05

Arbeitsübersetzung zu Prüfzwecken. Bei Abweichungen ist die englische Fassung maßgeblich, bis eine anwaltliche Prüfung erfolgt ist.

Dieser Auftragnehmer-/Partnervertrag („Vertrag“) wird geschlossen zwischen (1) Akash Waitage, handelnd unter dem Namen „Vyspiral“, einem Einzelunternehmen, eingetragen im luxemburgischen Handels- und Gesellschaftsregister (RCS) unter der Nummer A47291, mit eingetragener Geschäftsadresse in 1, Rue N.S. Pierret, L-2335 Luxembourg, im Besitz der Niederlassungsgenehmigung Ref. 10194930-0 („Vyspiral“, „Plattform“); und (2) dem im Anmeldeformular genannten und diesen Vertrag elektronisch annehmenden unabhängigen Unternehmen oder Einzelunternehmer („Auftragnehmer“), zusammen die „Parteien“.

Hinweis: Vyspiral ist ein Einzelunternehmen und keine eingetragene Kapitalgesellschaft. Es besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit; „Vyspiral“ bezeichnet in diesem Vertrag Akash Waitage persönlich, handelnd unter diesem Namen.

Präambel

  • Vyspiral betreibt einen Online-Marktplatz, der Kunden, die Abfallsammel- und verwandte Dienstleistungen suchen, mit unabhängigen Auftragnehmern verbindet, die diese Dienstleistungen erbringen.
  • Vyspiral ist kein zugelassener Abfallbetreiber und sammelt, transportiert, behandelt oder entsorgt selbst keine Abfälle. Die von Vyspiral von der luxemburgischen Administration de l'environnement (AEV) erhaltene Bestätigung, dass für ihre Tätigkeit keine Abfallmakler-Genehmigung erforderlich ist, ist ausdrücklich an die Bedingung geknüpft, dass Vyspiral eine Koordinationsplattform bleibt und die Auftragnehmer die volle Verantwortung für den physischen Abfallvorgang und die gesamte damit verbundene Einhaltung von Vorschriften tragen.
  • Der Auftragnehmer möchte über die Plattform Auftragsmöglichkeiten zu den Bedingungen dieses Vertrags erhalten.

1. Begriffsbestimmungen

Groß geschriebene Begriffe, die hier nicht definiert sind, haben die in den Nutzungsbedingungen von Vyspiral angegebene Bedeutung. „Auftrag“ bezeichnet eine Abfallsammel- oder verwandte Dienstleistungsanfrage; „Angebot“ bezeichnet das Preisangebot des Auftragnehmers für einen Auftrag; „Plattformgebühr“ bezeichnet das gesonderte Entgelt, das zusätzlich zum Angebot des Auftragnehmers auf die Zahlung des Kunden aufgeschlagen wird — es handelt sich nicht um eine vom Auftragnehmer einbehaltene Provision; „Verhaltenskodex“ bezeichnet das Dokument in Anhang C.

2. Bestellung und Status als unabhängiger Auftragnehmer

  • Der Auftragnehmer wird auf nicht ausschließlicher Basis bestellt, um über die Plattform Auftragsmöglichkeiten zu erhalten und anzunehmen.
  • Der Auftragnehmer handelt als unabhängiges Unternehmen. Nichts in diesem Vertrag begründet ein Arbeits-, Vertretungs-, Gesellschafts- oder Joint-Venture-Verhältnis. Der Auftragnehmer ist allein dafür verantwortlich, die Mittel, Methoden, Werkzeuge, Personalausstattung und den Zeitplan zu bestimmen, mit denen er jeden Auftrag ausführt, vorbehaltlich nur der zeitlichen Vorgaben des angenommenen Angebots.
  • Der Auftragnehmer ist allein verantwortlich für seine eigenen Steuern, Sozialversicherungsbeiträge (einschließlich etwaiger CCSS-Meldungen), Betriebsversicherung und die Einhaltung des Arbeitsrechts gegenüber seinem eigenen Personal oder seinen Subunternehmern. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Arbeitnehmerleistungen, bezahlten Urlaub oder ähnliche Ansprüche von Vyspiral.
  • Der Auftragnehmer darf außerhalb der Plattform Dienstleistungen für andere Plattformen oder Kunden erbringen, vorbehaltlich Abschnitt 12 (Umgehungsverbot).

3. Eignung, Onboarding und Zusicherungen

Der Auftragnehmer sichert fortlaufend während der gesamten Vertragslaufzeit zu, dass er:

  • gültig im luxemburgischen Handels- und Gesellschaftsregister (RCS) oder im entsprechenden Register seines Heimatlandes eingetragen ist und jede für die von ihm angebotenen Dienstleistungen erforderliche Niederlassungsgenehmigung besitzt;
  • alle Lizenzen, Genehmigungen und Berechtigungen besitzt, die für das rechtmäßige Sammeln, Transportieren und/oder Behandeln der von ihm akzeptierten Abfallkategorien erforderlich sind, einschließlich einer etwaigen Abfalltransportgenehmigung;
  • eine gültige Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für seine Tätigkeiten auf der Plattform besitzt und auf Anfrage sowie unverzüglich bei Erneuerung oder wesentlicher Änderung einen Deckungsnachweis vorlegt;
  • genaue Angaben zu Dienstleistungskategorie, Servicegebiet und Abfallart macht und sein Plattformprofil aktuell hält;
  • keinem Konflikt, Ausschluss oder rechtlichen Hindernis unterliegt, das ihn an der Erbringung abfallbezogener Dienstleistungen hindern würde.

4. Plattformrolle — Vermittler-/Koordinationsstatus

Der Auftragnehmer erkennt an und stimmt zu, dass Vyspiral ausschließlich als Koordinationsplattform (Vermittler/courtier) handelt. Zwischen den Parteien gilt:

  • der Auftragnehmer ist ab dem Zeitpunkt, zu dem er die Abfälle in Besitz nimmt, der alleinige „Besitzer“ und/oder „Erzeuger“ der Abfälle im Sinne der geltenden luxemburgischen und EU-Abfallgesetzgebung;
  • der Auftragnehmer ist allein verantwortlich für die korrekte Abfalleinstufung, sichere Handhabung, den Transport, die Behandlung und Entsorgung sowie für jede aus dem Auftrag entstehende behördliche Melde-, Berichts- oder Notifizierungspflicht;
  • Vyspiral organisiert oder notifiziert keine Abfallverbringungen, handhabt keine Abfälle physisch und stellt keine rechtsverbindliche Konformitätsbescheinigung aus; die von der Plattform erzeugten Abholzusammenfassungen sind reine Informationsunterlagen;
  • der Auftragnehmer wird gegenüber Kunden, Behörden oder Dritten nicht darstellen, dass Vyspiral der Abfallsammler, Transporteur oder Behandlungsbetreiber ist.

5. Dienstleistungen und Standards

  • Der Auftragnehmer kann Angebote als Antwort auf Auftragseinladungen einreichen, die seinen erklärten Dienstleistungskategorien und seinem Servicegebiet entsprechen, innerhalb des auf der Plattform angezeigten Antwortfensters (derzeit vier Stunden ab der Einladung).
  • Nach Annahme des Angebots durch einen Kunden muss der Auftragnehmer den Auftrag gemäß dem angenommenen Angebot, dem geplanten Termin und den im Verhaltenskodex (Anhang C) festgelegten Standards ausführen, die durch Bezugnahme einbezogen sind.
  • Der Auftragnehmer muss Abholnachweise (Fotos, tatsächliche Menge, Zielanlage, Behandlungsmethode und Bestätigung der Sauberkeit des Standorts) über die Plattform einreichen, bevor ein Auftrag als abgeschlossen markiert werden kann.
  • Der Auftragnehmer muss jederzeit ein professionelles, respektvolles Verhalten gegenüber Kunden und Vyspiral-Personal wahren.

6. Gebühren, Provision und Zahlung

  • Die Plattformgebühr wird dem Kunden zusätzlich zum Angebot des Auftragnehmers berechnet und nicht vom dem Auftragnehmer geschuldeten Betrag abgezogen. Der Auftragnehmer erhält für jeden abgeschlossenen Auftrag den vollen Wert seines angenommenen Angebots. Die aktuellen Werte sind in Anhang A festgelegt und können mit einer Frist von 30 Tagen aktualisiert werden, sofern keine Änderung bereits auf abgeschlossenen Aufträgen verdiente Beträge verringert.
  • Der Auftragnehmer darf nicht unter dem von der Plattform veröffentlichten Mindestauftragspreis (derzeit 49 EUR) anbieten.
  • Kundenzahlungen (Angebotswert zuzüglich Plattformgebühr zuzüglich anwendbarer MwSt.) werden über Stripe eingezogen. Der volle Angebotswert des Auftragnehmers wird nach Abschluss des Auftrags und gemäß der geltenden Auszahlungsrichtlinie über Stripe Connect ausgezahlt, vorbehaltlich nur eines nach Abschnitt 7 oder aufgrund eines laufenden Streitfalls ordnungsgemäß einbehaltenen Betrags. Der Auftragnehmer muss den Identitäts- und Bankverifizierungsprozess (KYC) von Stripe abschließen, bevor Auszahlungen freigegeben werden können.
  • Die MwSt.-Behandlung der vom Auftragnehmer in Rechnung gestellten Beträge liegt in der eigenen Verantwortung des Auftragnehmers; der Auftragnehmer sollte seine MwSt.-Position mit seinem eigenen Steuerberater abklären.

7. Stornierungen, Nichterscheinen und Strafen

Vom Auftragnehmer veranlasste Stornierungen, verpasste Abholungen und wiederholte Regelverstöße unterliegen dem auf der Plattform implementierten Straf- und Verwarnungssystem, das Folgendes umfassen kann: Entschädigung eines betroffenen Kunden, Neuvergabe des Auftrags an einen anderen Auftragnehmer zu einem preisgeschützten Satz, vorübergehende Aussetzung nach wiederholten Verwarnungen und Kündigung aus wichtigem Grund nach Abschnitt 13. Die aktuellen Schwellenwerte und Strafen sind im Auftragnehmer-Handbuch veröffentlicht und können mit angemessener Frist aktualisiert werden.

8. Versicherung und Compliance-Dokumentation

  • Der Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit eine seiner Tätigkeit angemessene Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung und, sofern zutreffend, eine Versicherung für die zur Auftragsausführung verwendeten Fahrzeuge und Ausrüstungen unterhalten.
  • Der Auftragnehmer muss Vyspiral unverzüglich über jeden Wegfall, jede Nichterneuerung oder wesentliche Reduzierung erforderlicher Versicherungen oder Genehmigungen informieren und die Annahme neuer Aufträge sofort einstellen, bis der Versicherungsschutz oder die Genehmigung wiederhergestellt ist.
  • Der Auftragnehmer muss Abfälle mithilfe der auf der Plattform bereitgestellten Codes und Kategorien genau einstufen und darf keinen Auftrag annehmen, der eine Abfallart betrifft, zu deren Handhabung er nicht berechtigt ist.

9. Datenschutz

Im Rahmen der Auftragsausführung verarbeitet der Auftragnehmer über die Plattform bereitgestellte personenbezogene Daten von Kunden (Name, Adresse, Telefonnummer, Fotos). Der Auftragnehmer verpflichtet sich, diese Daten nur im für die Auftragsausführung erforderlichen Umfang und in Übereinstimmung mit dem Auftragsverarbeitungsvertrag (Anhang B) zu verarbeiten, der durch Bezugnahme einbezogen ist.

10. Vertraulichkeit

Jede Partei behandelt alle nicht öffentlichen geschäftlichen, technischen oder kundenbezogenen Informationen, die von der anderen Partei im Zusammenhang mit diesem Vertrag offengelegt werden, vertraulich und verwendet sie nur zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen, außer wenn eine Offenlegung gesetzlich oder von einer Aufsichtsbehörde vorgeschrieben ist.

11. Geistiges Eigentum

Der Auftragnehmer gewährt Vyspiral eine nicht ausschließliche, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung des Geschäftsnamens, des Logos und der von Kunden eingereichten Bewertungen des Auftragnehmers zum Zweck des Betriebs und der Bewerbung der Plattform. Der Auftragnehmer darf die Plattform nicht kopieren, zurückentwickeln oder abgeleitete Werke daraus erstellen und darf die Marken von Vyspiral nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung verwenden.

12. Umgehungs- und Abwerbeverbot

Während der Laufzeit dieses Vertrags und für 6 Monate nach seiner Beendigung wird der Auftragnehmer keinen über die Plattform vermittelten Kunden dazu auffordern, außerhalb der Plattform Geschäfte abzuschließen, um die Plattformgebühr zu vermeiden, in Bezug auf dieselbe oder eine im Wesentlichen ähnliche Dienstleistung. Diese Beschränkung ist auf tatsächlich über die Plattform vermittelte Kunden begrenzt und soll nicht weiter reichen, als zum Schutz des berechtigten Geschäftsinteresses von Vyspiral vernünftigerweise erforderlich ist.

13. Laufzeit und Beendigung

  • Dieser Vertrag tritt zu dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem der Auftragnehmer ihn elektronisch annimmt, und läuft bis zu seiner Beendigung wie nachstehend dargelegt.
  • Jede Partei kann diesen Vertrag mit einer schriftlichen Frist von 30 Tagen ordentlich kündigen.
  • Vyspiral kann sofort und ohne Vorankündigung aussetzen oder kündigen, wenn der Auftragnehmer: (a) gegen Abschnitt 3, 4 oder 8 verstößt; (b) eine erforderliche Lizenz, Genehmigung oder Versicherung verliert und dies nicht innerhalb von 7 Tagen behebt; (c) Betrug oder schweres Fehlverhalten begeht; (d) zahlungsunfähig wird oder einem Insolvenzverfahren unterliegt; oder (e) Verwarnungen bis zu dem Schwellenwert ansammelt, der eine Aussetzung auslöst.

14. Folgen der Beendigung

Bei Beendigung gilt: (a) jeder laufende Auftrag muss abgeschlossen oder gemäß dem Neuvergabeprozess von Vyspiral zurückgegeben werden; (b) aufgelaufene und unbezahlte Einnahmen für abgeschlossene Aufträge werden über den normalen Auszahlungszyklus beglichen; (c) der Zugang des Auftragnehmers zur Plattform wird widerrufen; und (d) die Datenverarbeitungspflichten jeder Partei nach Anhang B überdauern die Beendigung wie darin vorgesehen.

15. Haftung und Freistellung

  • Der Auftragnehmer haftet allein für die Ausführung der Aufträge, einschließlich für Verletzungen, Sachschäden, Umweltschäden oder Verstöße gegen Vorschriften, die sich aus seiner Sammlung, seinem Transport, seiner Behandlung oder Entsorgung von Abfällen ergeben.
  • Der Auftragnehmer stellt Vyspiral von allen Ansprüchen, Bußgeldern oder Haftungen Dritter frei, die sich aus dem Verstoß des Auftragnehmers gegen diesen Vertrag, seiner Nichteinhaltung geltenden Rechts oder seiner Ausführung eines Auftrags ergeben, außer soweit sie durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Vyspiral verursacht wurden.
  • Die Gesamthaftung von Vyspiral gegenüber dem Auftragnehmer nach diesem Vertrag ist auf die gesamten Plattformgebühren begrenzt, die Vyspiral von Kunden im Zusammenhang mit den Aufträgen des Auftragnehmers in den 12 Monaten vor dem Anspruch verdient hat, außer für Haftung, die nicht rechtlich begrenzt werden kann (Tod, durch Fahrlässigkeit verursachte Körperverletzung, Betrug, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz).

16. Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für ein Versäumnis oder eine Verzögerung der Leistung, die durch Umstände außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle verursacht werden, einschließlich Naturkatastrophen, behördlicher Maßnahmen oder Notlagen der öffentlichen Gesundheit.

17. Streitbeilegung

Die Parteien versuchen zunächst, jeden Streit durch Verhandlungen nach Treu und Glauben beizulegen. Wird innerhalb von 30 Tagen keine Lösung erzielt, kann jede Partei den Streit einer Mediation vor einer anerkannten luxemburgischen Mediationsstelle und, falls keine Lösung erzielt wird, den zuständigen Gerichten der Stadt Luxemburg vorlegen, die ausschließlich zuständig sind. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht des Großherzogtums Luxemburg.

18. Sonstiges

  • Abtretung: Der Auftragnehmer darf diesen Vertrag nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Vyspiral abtreten; Vyspiral darf ihn im Zusammenhang mit einem Verkauf des Unternehmens, einer Änderung seiner Rechtsform (einschließlich einer Umwandlung in eine Gesellschaft) oder einer Übertragung von Vermögenswerten abtreten.
  • Salvatorische Klausel: Ungültige oder undurchsetzbare Bestimmungen werden auf das notwendige Mindestmaß reduziert, ohne den Rest zu berühren.
  • Gesamte Vereinbarung: Dieser Vertrag bildet zusammen mit seinen Anhängen, den Nutzungsbedingungen und dem Verhaltenskodex die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich des Gegenstands.
  • Elektronische Annahme: Dieser Vertrag kann wirksam elektronisch (Klick-Annahme) angenommen werden, und eine solche Annahme hat dieselbe Wirkung wie eine handschriftliche Unterschrift.